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Indizien für eine Bebauung des Guaita-Parks

 

Seit dem Erwerb sehr schnell eingeleitete, erhebliche Baumfällarbeiten ohne Gutachten, halbherzige Dementi, Pläne in Schubladen, keine klaren Aussagen der Behörden - das alles lässt Zweifel an den Eigennutzungs-Absichten des Investors aufkommen.

Frühe Rodungsarbeiten

Am 27.11.2014 ließ der neue Eigentümer, die Real Estate GmbH, bereits mit schwerem Gerät wie Traktor und Bagger, Rodungsarbeiten auf dem Grundstück vornehmen. Offensichtlich wollte man vor einem Besichtigungstermin mit den Umweltschutzbehörden und dem Denkmalschutz am 15.12.2014 Fakten schaffen und missliebige Sträucher und Bäume beseitigen.


Durch einen anwaltlichen Einspruch der Interessengemeinschaft Guaita-Park konnte der weitere Einsatz des schweren Gerätes zunächst gestoppt werden.

Schnelle Fällgenehmigungen
ohne Gutachten

Die Stadt Kronberg erteilte erst am 22.1.2015 Fällgenehmigungen für 35 Bäume sowie den Rückschnitt von 10 Bäumen als Habitatbäume. Im Dezember 2014 wurden bereits Genehmigungen für 5 Fällungen und 3 Rückschnitte gegeben. Doch bereits im Vorfeld wurden nahazu täglich Rodungsarbeiten mit schwerem Gerät (Krän, Bagger, Häcksler, Lastwagen, Traktoren) durchgeführt, die die Eigentümer als "Pflegearbeiten" bezeichnen.

 

Dem Antrag der IG auf Akteneinsicht zu den Fällgenehmigungen bei der Stadt Kronberg konnte nicht entsprochen werden, da die entsprechenden Umweltinformationen dort nicht vorlägen.

Rodungen an strategischen Stellen

Die sog. "Pflegearbeiten" finden exakt an den Stellen statt, die für die Bauvorhaben strategische Bedeutung haben. Grundstück 1 und 2 sind komplett freigelegt. Eine Schneise für die Zufahrt zum Kreuzenäckerweg ist bereits geschlagen. Der öffentliche Weg, der der Stadt kostenlos überlassen werden soll (8000 qm!), wurde breit freigeschlagen. Das fehlende Wegerecht für den südlichen Zugang erwartet(e) die Stadt im Zuge der Ausnahmegenehmigung für den Bau des Mehrfamilienhauses Am Winkelbach 10 zu erhalten. Scheinzypressen, die einen Teil des Hauses verdunkelten, wurden gefällt. Andere Baumgruppen, die sehr morsch oder schräg aussehen, bleiben stehen - da sie später als Sichtschutz z.B. auf den Wohnblock auf Grundstück 5 dienen könnten.

Bebauungskonzept

Die Anwohner sind deshalb alarmiert, weil ihnen Pläne für eine massive Bebauung des im gültigen Bebauungsplan als „Private Grünfläche – Parkanlage“ ausgewiesenen Geländes vorliegen. Diese noch durch den bisherigen Eigentümer für eine Investorengruppe entwickelten Vorstellungen sehen eine intensive Bebauung des Geländes vor. Zudem liegen der Interessengemeinschaft Informationen vor, die dokumentieren, dass diese Pläne detailliert spätestens im Sommer 2013 mit dem Ersten Stadtrat Odszuck und der Leiterin des Referates Stadtentwicklung und Umwelt Frau Dr. Knippenberger der Stadt Kronberg besprochen und von diesen grundsätzlich akzeptiert wurden.

 

Bereits 2012 ist außerdem dokumentiert, dass EStR Odszuck damit rechnete: "Ein Teil des großen Parkgrundstücks wird unter Umständen langfristig in das Eigentum der Stadt übergehen". In der Tat sieht das Konzept die Überlassung von 8000 qm Grund an die Stadt vor. Auch Herr Grün, Geschäftsführer von Real Estate GmbH hat diese "Idee" schon eingebracht.

Keine Dementi

Der Eigentümer des Grundstücks äußerte in der Taunus-Zeitung vom 23.12.2014: „Mein Wunsch wäre es, dort selbst einzuziehen.“ Aber: Ein Wunsch ist noch keine Tatsache, noch dazu im Konjunktiv.

 

Ferner wird Perlick im selben Artikel zitiert mit "Er habe Spaß an dem Areal, vor allem an dem nördlichen Teil. 'Der wird nicht bebaut.'" Somit wäre der Umkehrschluss zulässig, dass im südlichen, westlichen und östlichen Teil durchaus Bebauung vorgesehen sein kann. Dies entspricht auch den o.g. Plänen.

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