Der aktuelle Bebauungsplan Guaitapark
Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 120 "Guaitapark" der Stadt Kronberg vom 24.12.1991 umfasst einen Geltungsbereich, der wie folgt begrenzt ist:
Im Norden: Durch die Bundesstraße 455
Im Osten: Durch die Viktoriastraße und die Merianstraße
Im Süden: Durch den Kreuzenäckerweg
Im Südwesten: Durch die Königsteiner Straße (L3005)
Im Westen: Durch die Straße „Am Aufstieg“
Die Veranlassung dafür war:
„Seit 1981 sind in verstärktem Umfang Bestrebungen bekannt, die vorhandenen Grundstücke weiter zu teilen und teilweise mit Mehrfamilienhäusern bis zu einer Ausnutzung in der GFZ von 0,6 zu bebauen. Eine solche Entwicklung würde längerfristig zu einer erheblichen Veränderung des Siedlungscharakters und letztlich auch zum Verlust des wertvollen Baumbestandes führen. […] Aus den vorgenannten Gründen und zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.“
Warum befürchtet die IG Guaita-Park eine Änderung des aktuellen Bebauungsplanes „Guaitapark“ im Rahmen des Stadtentwicklungsplanes?
In den letzten Jahren wurden von der Stadt Kronberg immer wieder Bauprojekte genehmigt, die klar gegen den aktuell gültigen, seinerzeit durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten, Bebauungsplan Nr. 120 „Guaitapark“, verstoßen: Zum Beispiel:
Stadt Kronberg im Taunus Bebauungsplan Nr. 120 Guaitapark
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