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Interessengemeinschaft Guaita-Park gegründet

 

Pressemitteilung, 1. Dezember 2014

 

Die als Kulturdenkmal geschützte einzigartige Parklandschaft soll ohne Bebauung erhalten werden.

 

Bürger der Stadt Kronberg im Taunus haben sich zu einer "Interessengemeinschaft Guaita-Park" zusammengeschlossen. Die Interessengemeinschaft möchte verhindern und Einfluss nehmen auf eine diskutierte massive Bebauung des Guaita-Parks, sowie erheblichen baulichen Verdichtung der umliegenden Wohnstraßen. Generell wendet sich die Initiative gegen jegliche wesentlichen Abweichungen vom Bebauungsplan „Guaita-Park", um eine nachhaltige Schädigung von Flora und Fauna zu verhindern.

 

Mit großer Sorge beobachten zahlreiche Anwohner des Guaita-Parks die Entwicklung auf dem sog. Abs’schen Grundstück. Am vergangenen Donnerstag (27.11.2014) ließ der neue Eigentümer, die Real Estate GmbH, bereits mit schwerem Gerät wie Traktor und Bagger, Rodungsarbeiten auf dem Grundstück vornehmen. Offensichtlich will man vor einem Besichtigungstermin mit den Umweltschutzbehörden und dem Denkmalschutz am 15. Dezember Fakten schaffen und missliebige Sträucher und Bäume beseitigen. Durch einen anwaltlichen Einspruch konnte der weitere Einsatz des schweren Gerätes zunächst

gestoppt werden.

 

Die Anwohner sind deshalb alarmiert, weil ihnen Pläne für eine massive Bebauung des im gültigen Bebauungsplan als „Private Grünfläche – Parkanlage“ ausgewiesenen Geländes vorliegen. Diese noch durch den bisherigen Eigentümer Leitermann für eine Investorengruppe entwickelten Vorstellungen sehen eine intensive Bebauung des Geländes vor (siehe Anlage). Da der Interessengemeinschaft zudem Informationen vorliegen, die dokumentieren, dass diese Pläne detailliert im Sommer 2013 mit dem Ersten Stadtrat Odszuck und der Leiterin des Referates Stadtentwicklung und Umwelt Frau Dr. Knippenberger der Stadt Kronberg besprochen und von diesen grundsätzlich akzeptiert wurden, haben sich zahlreiche Anwohner entschlossen, dem Versuch der nachhaltigen Zerstörung von Flora und Fauna des als Kulturdenkmal geschützten Parks entgegenzuwirken und sich zur Interessengemeinschaft Guaita-Park zusammengeschlossen.

 

Der Hinweis, dass einer Bebauung zahlreiche rechtliche Hürden, z.B. die erforderliche Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans, entgegenstehen würden, greift nicht. Es lassen sich durchaus genehme politische Mehrheiten herstellen, wenn die Naturschutz- und Denkmalschutzbehörden nicht entschlossen widersprechen. Deshalb sind sie entsprechend zu sensibilisieren und ihnen die Hintergründe der Planung darzulegen. Mit Bedenken sehen die Mitglieder der Interessengemeinschaft, die bereits die Mehrheit der direkten Anlieger vertritt, auch die Diskrepanz zwischen öffentlichen Bekundungen der Real Estate GmbH und ihrem tatsächlichem Tun. Während die Vertreter der Real Estate GmbH, die Herren Perlick und Grün, in ihren öffentlichen Äußerungen den Eindruck erwecken, als würden sie den endgültigen Entscheid des Landgerichtes zur Vollstreckungsschutzklage abwarten und bis dahin nichts unternehmen, haben sie sich de facto rasch einen rechtlichen Weg verschafft, bereits jetzt auf dem Grundstück Rodungs- und Fällarbeiten, die ein Mitarbeiter als „normale gärtnerische Pflegearbeiten“ bezeichnete, vorzunehmen. Dieser fest angestellte Mitarbeiter, der sich bereits als Bauleiter bezeichnet, ist sehr häufig auf dem Grundstück und koordiniert die Maßnahmen. Zahlreiche Bäume und Büsche wurden bereits für eine Fällung markiert und sollen wohl kurzfristig gefällt werden. Die Real Estate GmbH wartet nicht ab, sondern versucht bereits in Eile Fakten zu schaffen.


Die Verwertung des Grundstücks durch eine massive Bebauung ist aus Sicht der Real Estate GmbH, die als Unternehmenszweck auf ihrer Website u.a. Aufbereitung von schwierigen Grundstücken und Immobilien (Klärung der Bebauung, Konzepterstellung, Beplanung bis hin zur Vermietung) angibt, auch verständlich. Sie hat die Liegenschaft für 4,71 Millionen Euro sehr günstig erworben und kann, z.B. durch die eingangs erwähnte vorliegende und mit der Stadtverwaltung bereits abgestimmte Planung, einen substanziell höheren Verkehrswert erzielen. Experten schätzen das Ertragspotenzial auf 15 bis zu 20 Millionen Euro. Das geht aber mit einer nachhaltigen Zerstörung der Flora und Fauna des geschützten Parkgrundstücks einher.

 

Sorgen bereitet der Interessengemeinschaft auch die Haltung der Stadtverwaltung Kronberg. So teilte die Leiterin des Fachreferates 42 im Ressort Stadtentwicklung und Umwelt dem Anwalt der Interessengemeinschaft mit, dass die Bäume im Park nicht kartiert seien, die Stadtverwaltung also nicht wisse, wie viele Bäume welcher Art wo stehen würden. Die Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt teilte einem Mitglied der Interessengemeinschaft zu den Aktivitäten der Real Estate am Donnerstag und Freitag mit, sie hätte „keine Kenntnis von den Arbeiten“ und wüsste „auch nicht, ob gesetzliche Bestimmungen eingehalten sind“. Soviel Ahnungs- und Interesselosigkeit bei einem Kernstück der Kronberger Parklandschaft muss hohe Besorgnis hervorrufen. Die Interessengemeinschaft Guaita-Park bittet die Stadtverwaltung Kronberg höflich und dringlich darum
1. sofort eine Kartierung des gesamten Baumbestandes im Guaita-Park und anderer geschützter oder seltener Pflanzen vorzunehmen.
2. bis dahin keine gärtnerischen Arbeiten, insbesondere keine Baumfällungen und Buschrodungen zuzulassen und
3. zunächst Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden und der Oberen Naturschutzbehörde über den Charakter und die Schutzwürdigkeit des Parks sowie die Möglichkeiten einer weiteren Bebauung als der jetzt vorhanden herzustellen.


Die Interessengemeinschaft Guaita-Park wird die weitere Entwicklung genau verfolgen und dokumentieren. Das Ziel ist die Erhaltung der Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt in ihrem jetzigen Zustand für das gesamte Bauplangebiet „Guaita-Park“. Als Ultima Ratio behält sich die Interessengemeinschaft Guaita-Park weitere rechtliche Schritte vor, wenn gegen geltendes Recht, gültige Auflagen und Begrenzungen verstoßen wird.

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