Was steht zu befürchten?
Die Fällgenehmigungen wurden kurzfristig erteilt, nachdem bereits schwere Maschinen auf dem Gelände im Einsatz waren. Gutachten dazu können weder die Stadt Kronberg, noch der Hochtaunuskreis/Untere Denkmalschutzbehörde vorlegen.
Baumfällungen ("Pflegearbeiten") fanden auffallend oft dort statt, wo in dem Bebauungskonzept Grundstücke vorgesehen sind. „Es liegt momentan eine Genehmigung für das Fällen von etwa 40 Bäumen vor, die aus Gründen fehlender Standsicherheit nicht mehr zu retten sind.“ so EStR Odszuck im Kronberger Bote, 4.2.2015. Ein Gutachten der Interessengemeinschaft bestätigt jedoch, dass viele der Bäume gesund waren und keine mangelnde Vitalität oder Verkehrssicherheit vorlag.
Um eine Bebauung durchzusetzen, darf auf dem Grundstück keine schützenswerte Flora und Fauna mehr vorhanden sein.
Herr Perlick hat lediglich geäußert, dass im nördlichen Teil des Grundstücks nicht gebaut werden soll. ("Er habe Spaß an dem Areal, vor allem an dem nördlichen Teil. 'Der wird nicht bebaut.' Die Stadt wisse, 'dass wir dort verschönern und die Substanz sichern wollen'." (Quelle: Taunus-Zeitung, 23.12.2014)
Herr Odszuck verweist auf das zu entwickelnde Stadtentwicklungskonzept mit dem Ziel der Verdichtung: "„Wenn es um Nachverdichtungspotenzial und Wohnungsbau geht, kann und muss man auch über diese Flächen reden.“ (Taunus Zeitung, 02.12.2014)
Eine weitere Verdichtung in diesem Wohngebiet sowie der Kernstadt Kronberg generell würde zur Zerstörung des Charakters dieses Stadtteils und mittelfristig zu einer Abwertung der gesamten Stadt führen. Die Attraktivität Kronbergs besteht bereits seit Kaiserin Viktorias Zeiten in ihrem einzigartigen Charakter mit den parkähnlichen Grundstücken und der Villenbebauung.
Es ist Ziel dieser Interessengemeinschaft, die Öffentlichkeit über die Auswirkungen einer solchen Änderung zu informieren und für deren Folgen zu sensibilisieren.