Abgelehnte Ausnahme vom Bebauungsplan Nr. 120 "Guaitapark"
Verdichtungspläne für Kronberg in der Guaitastraße 7 durch Hochtaunuskreis gestoppt
Ein weiteres Projekt konnte gerade noch durch den Hochtaunuskreis gestoppt werden, nachdem es ebenfalls vom Kronberger Magistrat gebilligt wurde.
So heißt es in der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 1.7.2014 der Stadt Kronberg unter Punkt „3.6 Bauvorhaben“:
„EStR Odszuck stellt 3 Bauvoranfragen an den Magistrat vor. Hierzu gehören […], eine Grundstücksteilung mit neuer Wohnhausgruppe in der Guaitastraße 7 [...]. [...] ist das Vorhaben Guaitastraße 7 entgegen der Empfehlung des Magistrats durch den Hochtaunuskreis abgelehnt worden. Gemäß Stellungnahme des Hochtaunuskreises greift die vorgelegte Planung, insbesondere die Teilfläche „A“, mit dem darin geplanten Vorhaben, in die Grundzüge der Planung des rechtsgültigen Bebauungplanes Nr. 120 „Guaitapark“ ein“.
Stadt Kronberg im Taunus Bebauungsplan Nr. 120 Guaitapark
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